Häufig gestellte Fragen

Unser Rehasport-Angebot richtet sich vorrangig an Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie an chronisch Erkrankte. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Anspruchsleistung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des neunten Sozialgesetzbuchs.

Um am Rehasport teilzunehmen, benötigen Sie eine entsprechende Rehaverordnung, die von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden.

Der Gesundheitssport umfasst bei uns sowohl ein gerätegestütztes Training als auch die Teilnahme an allen offenen Kursen. Hierbei handelt es sich um eine Privatleistung, die nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden kann.

Die erforderliche Mitgliedschaft kann entweder online oder auch vor Ort abgeschlossen werden.

Rehabilitationssport richtet sich vorrangig an Menschen mit Einschränkungen, mit oder mit einer drohenden Behinderung sowie an chronisch Erkrankte.

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Anspruchsleistung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des neunten Sozialgesetzbuchs. Gesetzlich Versicherte haben gegenüber ihren Krankenkassen einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen. 

Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten der Teilnahme an einem Reha-Programm bei uns und helfen Ihnen professionell bei den Formalitäten zur Beantragung.

Rehabilitationssport soll zur Verbesserung und Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit wie Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit sowie zur Steigerung des psychischen Wohlbefindens beitragen. 

Rehasport bietet zudem Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, eigenverantwortlich seine Gesundheit zu stärken sowie zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbständig Bewegungstraining durchzuführen.

Rehabilitationssport ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Gesetzlich wird dies im SGB IX §64 Abs. 1 definiert und zeichnet sich vor allem durch Sport auf ärztlicher Verordnung aus. 

Rehabilitationssport wird vom Arzt verordnet und in der Regel von den Krankenkassen für einen begrenzten Zeitraum bewilligt sowie die Kosten übernommen. Jeder Allgemeinmediziner und fast alle Fachärzte können den Rehabilitationssport verordnen.

Rehabilitationssport wird in einer festen Gruppe mit max. 15 Teilnehmer*innen durchgeführt und dauert mindestens 45 Minuten. 

Nein, Übungen an Geräten sind im ärztlich verordneten Rehabilitationssport ausgeschlossene Maßnahmen.

Gerätegestütztes Training sowie die Teilnahme an unseren offenen Kursen ist allerdings im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Zusatzangebot Gesundheitssport möglich.

Ja, vor Beginn des Rehabilitationssports ist jeder Rehabilitationssportanbieter verpflichtet, ein Beratungsgespräch durchzuführen, in dem über die einzelnen Aspekte im Rehabilitationssport informiert wird. Die Beratung ist kostenfrei. 

Nein, eine Mitgliedschaft in einem Sportverein ist nicht notwendig. Der ärztlich verordnete Rehasport ist kostenlos.

Gerne kann für die Teilnahme an unserem Zusatzangebot Gesundheitssport zusätzlich eine Mitgliedschaft kostenpflichtig abgeschlossen werden.

Jeder Rehabilitationssportanbieter muss für jede anerkannte Rehabilitationssportgruppe eine Anwesenheitsliste führen. Über diese muss der Nachweis erfolgen, dass es sich beim Rehabilitationssport um eine feste Gruppe handelt und dass die nach den Vereinbarungen im Rehabilitationssport zulässige Gruppengröße eingehalten wird.

Mit der Teilnahmebestätigungsliste rechnet der Verein die erbrachten Leistungen im Rehabilitationssport mit den jeweiligen Kostenträgern ab. Die Teilnehmer*innen am Rehabilitationssport müssen am Tag des Rehabilitationssportangebots ihre tatsächliche Teilnahme in der Liste mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Bitte informieren Sie die Übungsstätte und die Krankenkasse. Alles Weitere erfahren Sie von der Krankenkasse.